Volleyball beim Post SV Sportfestival 2023

Im Rahmen der Lockerungsmaßnahmen der Bayerischen Landesregierung ist es inzwischen wieder erlaubt, in begrenztem Umfang und unter strengen Hygienevorgaben wieder sportlich aktiv zu sein. Leider sind die aktuellen Formulierungen nicht ausreichend, um schon grünes Licht für vollwertiges Volleyball Training zu geben, aber da bereits absehbar ist, dass wir - wenn überhaupt - zunächst nur draußen trainieren können, sind wir bereits jetzt dabei, für die Beachanlagen in Schweinau die Grundvoraussetzungen zu schaffen und einen Rahmentrainingsplan zu erstellen, damit wir auf Zuruf zeitnah loslegen können. 

Hier der offizielle Wortlaut von der FAQ Seite des Bayerischen Innenministeriums:

Mannschaftsbezogene Sportarten, die einen Körperkontakt nicht ausschließen lassen, wie Fußball, Volleyball, Basketball, Football usw. können derzeit nicht ausgeführt werden.

Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von z.B. Taktik-, Technik- oder Konditionstraining, o.ä., wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens 5 Personen stattfindet.

Wir bitten alle Trainer, ihre Trainings nach diesen Vorgaben zu gestalten und ihre Teilnehmer entsprechend zu instruieren. Dies bedeutet insbesondere:

  • Die Trainingsteilnehmer sind in feste Gruppen mit max. 5 Teilnehmern einzuteilen, die während eines Trainings unverändert beibehalten werden.
  • Die Gruppenteilnehmer sind zwecks einer nachträglichen Nachverfolgbarkeit zu dokumentieren
  • Zwischen den Trainingsgruppen muss entsprechender Abstand (auch für unvorhergesehene Bewegungen) eingeplant werden.
  • Vor dem Beginn einer Trainingseinheit sind Trainingsgegenstände zu reinigen und ggf. zu desinfizieren.
  • Die Trainingsteilnehmer haben zu Beginn des Trainings an der eingerichteten Desinfektionsstation (am Beachcontainer) unter Einhaltung der Abstandsregeln ihre Hände zu desinfizieren
  • Sollten die Trainingsgruppen (z.B. im Rahmen eines Zirkeltrainings) die Stationen wechseln, ist auch hier eine erneute Reinigung bzw. Desinfektion der Trainingsgegenstände vorzunehmen.
  • Die ausgehängten Verhaltensregeln sind zu lesen und zu beachten.
  • Bei Nichteinhaltung der Verhaltens- und Abstandsregeln sind die Trainer berechtigt, einzelne Trainingsteilnehmer mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen bzw. das Training komplett abzubrechen.

Bitte habt noch ein wenig Geduld, auch wenn es sicherlich zu Beginn sehr schräg und ungewohnt sein wird, können wir voraussichtlich zeitnah wieder (Volley-)Bälle in Schweinau fliegen sehen.